Verbot der Einfuhr und des Verkaufs der gelben Pflaumen (Spillinge) und Eierpflaumen wegen der Gesundheitsgefahr; Einhaltung des Zapfenstreichs in den Gaststätten; Verbot des Verleihens größerer Geldbeträge an die Angehörigen der Milice (Soldaten): Bekanntmachungen (Konzept; Handschriften)