Festgestellte Kostenanschläge nach § 8 der Baumittelrichtlinien der Stadt Kiel für die Olympischen Segelwettbewerben: Abgrenzungen auf den Hafenbetriebsflächen; Hafenanlage Treidelsteg; Olympiabedingte Kosten für Außenanlagen und innere Erschließung; Hochbauten