Änderung des Ortsstatuts durch die Einführung der allgemeinen Städteordnung vom 11.02.1854 und die Trennung der Justiz von der Verwaltung
enthält:
Reorganisation der städtischen Verwaltung; Neufestsetzung der Beamtengehälter; Einführung der Öffentlichkeit der Verhandlungen der Stadtkollegien; Berechnung der Abgaben nach der neuen Münzverordnung; Erwerb des Bürgerrechts; Funktionen des Aktuars und Syndikats