Bestattungen und Totenfeiern für Opfer der Luftangriffe auf Kiel
enthält:
vor allem: Gestaltung der Totenfeiern am 5.7.1940, 21.11.1940 und 28.3.1941; Zuschüssen zu den Bestattungskosten; Durchführung der Bergung und Bestattung von Leichen nach Fliegerangriffen; Erstattungen an Bestattungsunternehmen für Bombenopferbestattungen (mit Sterbeurkunden 1944/1945)
intus:
Plan des Kriegsehrenhofs auf dem Friedhof Eichhof (1940)