Anlegung , Verlegung und Verpachtung von Schlagbäumen
enthält:
Verlegung der Hebungsstelle für die Holstentorabgabe an die Eingänge der Stadt; Abschaffung beider Schlagbäume bei der Klinke und dem Schülperbaum; Entschädigung der beiden Zollbaumwärter; Anlegung neuer Barrieren und Ankauf von Plätzen dazu; Erbauung von Häusern für die Baumpächter bei der Jürgenskirche und an der Eckernförder Landstraße; Verlängerung der Pacht für die Holstentorabgabe und die beiden Schlagbäume bis 1832; Reglement für die Erhebung der Abgabe bei den neuen Barrieren und Verpachtung der neuen Hebungsstellen; Verkauf des Torhauses auf der Holstenbrücke